Die Höhe der Kosten für ein Erstberatungsgespräch richtet sich nach Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage sowie nach dem Umfang.
Über die Höhe der Gebühr kläre ich Sie selbstverständlich vor unserem Gespräch auf.
Die Kosten einer aussergerichtlichen Beratung/ Tätigkeit sowie der gerichtlichen
Interessenwahrnehmung sind grundsätzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz („RVG “) geregelt und bemessen sich nach dem konkreten Streitwert.
Für
Rechtsschutzversicherte führen wir die gesamte Korrespondenz mit der Versicherungsgesellschaft, angefangen bei der Einholung der Deckungszusage.
Sollte Ihr monatliches Einkommen eine bestimmte Grenze unterschreiten und die Sache Aussicht auf Erfolg haben, so kommt die Beantragung von Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe in Betracht.
Die Unterlagen für die Beantragung von Prozesskostenhilfe erhalten Sie selbstverständlich auch bei mir oder können diese direkt über die Seite des Landes Rheinland-Pfalz herunterladen.
Hier geht es zum Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz