Wo Menschen miteinander agieren, kann es zu Konflikten kommen. Mit meiner Erfahrung und meinem Fachwissen berate ich Sie strategisch, effizient und wirtschaftlich. Dies gilt sowohl für die außergerichtliche Streitbeilegung als auch für die Vertretung vor Gericht.
Arbeitsrechtliche Belange sind häufig mit einer emotionalen Achterbahnfahrt verbunden, daher ist mir eine vertrauensvolle Beratung und eine persönliche Mandatsführung besonders wichtig. Gleichermaßen vertreten ich nachdrücklich Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen.
Die Kanzlei Krieger hilft Ihnen bei
- die Kündigung anzufechten
- gesetzliche Fristen einzuhalten, um Kürzungen beim Arbeitslosengeld zu vermeiden
- eine angemessene Abfindung zu erhalten
- bei der Verhandlung von Aufhebungsverträgen eine Lösung für Sie zu finden, bei denen beide Seiten ihr Gesicht wahren können
- bei ungerechtfertigten Abmahnungen
- Prüfung und Gestaltung von Arbeitszeugnissen
Ihr Arbeitgeber möchte sich durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag von Ihnen trennen? Da tauchen bei Ihnen viele Fragen auf.
Ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses überhaupt rechtens? Kann man als Arbeitnehmer eine Abfindung verlangen? Wie sieht das Arbeitszeugnis aus?
Ihr erster Schritt: Kontaktieren Sie die Kanzlei Krieger!
Im Arbeitsrecht gelten oft nur sehr kurze Fristen, binnen derer beispielsweise bei einer Kündigung Klage auf Weiterbeschäftigung (Kündigungsschutzklage) erhoben werden kann.
Zögern Sie nicht und rufen einfach bei uns an.
Wir kennen Ihre Rechte und stehen Ihnen in dieser schwierigen Zeit bei.