Die Kanzlei Krieger hilft Ihnen, wenn
- Sie einen Ehevertag schließen wollen
- Sie eine Scheidungsvereinbarung treffen wollen
- Sie sich vom Partner trennen wollen
- Sie Unterhalt zahlen sollen oder verlangen wollen
- Sie Zweifel an Ihrer Vaterschaft haben
- das Sozialamt Geld für Ihre Eltern fordert
- Ihr Partner mit der Verwertung gemeinsamer Vermögensgegenstände droht
- Sie eine wirksame Patientenverfügung benötigen